Medienbranche

Der Schutz des geistigen Eigentums ist keine einfache Aufgabe, schon gar nicht in unserem digitalen Zeitalter. Verwertungsgesellschaften spielen deshalb in der Medienbranche eine immer größere Rolle. Sie handeln im Interesse der Urheber, denn sie schützen vor unlizenzierten Nutzungen.

Gleichzeitig stellen sie sicher, dass die Urheber auch angemessen vergütet werden, wenn jemand ihre Werke nutzt. Das sichert nicht nur den Lebensunterhalt der Urheber, sondern weist dem kreativen musikalischen Schaffen auch einen besonderen Wert zu.

Die Beratungsleistung von BBH bezieht sich in diesem Zusammenhang insbesondere auf die rechtliche Vorbereitung und Begleitung von Musikproduktionen, Filmproduktionen und Werbekampagnen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Urheber- und Leistungsschutzrechte gewahrt werden; wenn es sein muss auch vor Gericht.  

Zu unseren Mandanten zählt u.a. eine der weltweit größten Verwertungsgesellschaften. Im Bereich des Verlagsrechts gehören insbesondere Musik- aber auch Buch- und Filmverlage sowie Komponisten und Autoren zu unseren Mandanten. Unsere Beratung bezieht sich dabei in erster Linie auf die Gestaltung von Verlags- und Produktionsverträgen. Unser besonderes Augenmerk richtet sich im Übrigen auf den Bereich der neuen Medien und die sich in diesem Zusammenhang ergebenden neuen Nutzungsarten. Auch diesbezüglich kommt uns unsere umfassende branchenspezifische Rechtskenntnis im Urheber- und Verlagsrecht zugute.

 

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