Mobilität

Verkehrswirtschaft

BBH ist Ansprechpartner für die gesamte Verkehrswirtschaft. Dazu gehört der straßen- und schienengebundene Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), aber auch der Betrieb kommunaler Infrastrukturen, insbesondere Parkhäuser, Bäder, Binnenhäfen und Flughäfen.

Angesichts einer häufig unbefriedigenden Ertragslage des kommunalen ÖPNV besteht hier vermehrt Bedarf nach einer Restrukturierung der Verkehrsunternehmen oder einer Integration strategischer Partner (Stichwort: PPP-Modelle). Wir begleiten diese Projekte in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten mit dem Ziel einer gesellschaftsrechtlichen und personenbeförderungsrechtlichen Optimierung. Darüber hinaus gehört auch das Arbeitsrecht für Verkehrsunternehmen (Fahrpersonalrecht, Lenk- und Ruhezeiten, Tarifverträge etc.) und das Eisenbahnrecht (Zugang zu Eisenbahninfrastrukturen, Stations- und Trassenpreise etc.) zu unseren Beratungsschwerpunkten.  

Rund um den öffentlichen Verkehr beraten wir auch zu beihilfen- und konzessionsrechtlichen Fragen sowie zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Im Vergaberecht unterstützen wir unsere Mandanten bei der Beauftragung von Verkehrsleistungen, im Steuerrecht bei der Absicherung des steuerlichen Querverbunds.

Ergänzt wird der Bereich des klassischen ÖPNV um das Zukunftsthema Elektromobilität. Dazu gehört nicht nur die Schaffung der energiewirtschaftlichen Infrastruktur, wie etwa Netzanschlüsse und Stromtankstellen, sondern die Planung und Verwirklichung eines integrierten urbanen Verkehrskonzepts, welches den klassischen ÖPNV mit individuellen Mobilitätsangeboten intelligent verknüpft.

Unsere Mandanten aus der Verkehrswirtschaft sind nicht nur kommunale und private Verkehrsunternehmen, sondern auch die Kommunen selbst als ÖPNV-Aufgabenträger.

 

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