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Donnerstag, 14. Januar 2010 um 17:40 |
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Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt erachtet die deutlich erhöhten GEMA-Vergütungssätze für Konzertveranstaltungen – Tarif U-K - weitgehend als angemessen. Bestandteil der Vergütungshöhe sind zukünftig außerdem zusätzliche Einnahmen durch Sponsoring und Werbung; diese werden als geldwerter Bestandteil zu werten sein und sind somit bei der Berechnung der Vergütungshöhe mit einzubeziehen. |
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