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Als Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern verstehen wir uns als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Weitere Schwerpunkte bilden das Medien- und Urheberrecht, die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht und das gesamte öffentliche Recht. |
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Mittwoch, den 11. Januar 2012 um 11:40 Uhr |
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Zum Jahreswechsel wird die Führungsebene der Sozietät Becker Büttner Held weiter verstärkt: Neben vier neu ernannten Partner Counsel werden die Kollegen Dr. Thies Hartmann und Thomas Straßer als Partner der Sozietät aufgenommen. |
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Mittwoch, den 14. Dezember 2011 um 12:25 Uhr |
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Der BGH fällt eine richtungsweisende Entscheidung für Verwertungsgesellschaften in Deutschland: der GEMA obliegt demnach lediglich eine eingeschränkte Verpflichtung zum Abschluss eines Gesamtvertrages; eine Lizenzierungspflicht besteht zudem lediglich gegenüber dem tatsächlichen Nutzer der Rechte (Urt. v. 14.10.2010, Az. I ZR 11/08 - Vorinstanz OLG München). |
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Dienstag, den 22. November 2011 um 11:02 Uhr |
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Es sind mehrere Funktionen, in denen Bernd Wilmert bemerkenswerte Arbeit leistet: Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum GmbH, Sprecher der Geschäftsführung der ewmr – Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Aufsichtsratsvorsitzender der Trianel GmbH, Präsident des Europäischen Verbandes lokaler Energieunternehmen (CEDEC). |
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Informationen zu unseren aktuellen Veranstaltungen und weiteren Seminaren unter Beteiligung von BBH finden Sie hier. |
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Montag, den 19. Dezember 2011 um 09:00 Uhr |
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Die 9. Auflage der Gesetzessammlung EnergieR – herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Christian Theobald, Partner bei Becker Büttner Held (BBH), und seiner Frau, Rechtsanwältin Dr. Christiane Nill-Theobald – ist da. Mit mittlerweile 1.500 Seiten ist sie ein Spiegel der Komplexität des Energierechts, gerade auch nach der Energiewende. |
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Mittwoch, den 30. November 2011 um 15:20 Uhr |
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Die Rechtsauffassung von Becker Büttner Held wird vom Bundesgerichtshof (BGH) vollumfänglich bestätigt: Eine durch die GEMA vom Rechtenutzer eingeforderte Vergütung war nicht zu niedrig. Der GEMA muss bei der Anwendung ihres eigenen Tarifwerkes eigener Ermessensspielraum zugestanden werden, wenn hierdurch im Einzelnen unangemessene Vergütungsergebnisse vermieden werden können. Einzelne Mitglieder der GEMA als Treuhänderin fremder Urheberrechte sind eben nicht zwingend an Verhandlungen mit dem einzelnen Rechtenutzer zu beteiligen. |
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Montag, den 07. November 2011 um 11:59 Uhr |
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Das Bundeskartellamt (BKartA) hat im Januar 2011 die Ergebnisse seiner Sektoruntersu-chung „Stromerzeugung Stromgroßhandel“ veröffentlicht. Diese waren einerseits bemerkenswert, blieben andererseits aber auch hinter den Markterwartungen zurück. DER SPIEGEL erwähnt in seiner heutigen Ausgabe ein Kurzgutachten von Becker Büttner Held (BBH) für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN. |
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