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Willkommen bei BBH
Als Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern verstehen wir uns als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Weitere Schwerpunkte bilden das Medien- und Urheberrecht, die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht und das gesamte öffentliche Recht.
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Bundesgerichtshof hat entschieden: enwag muss die Wasserpreise senken
Mittwoch, 03. März 2010 um 08:36

Nach der mit Spannung erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Wasserpreisen finden sich Wasserversorger in ganz Deutschland nun im Fokus von Kartellbehörden und Verbraucherschützern. Unsere erste Auswertung der Entscheidungsgründe finden Sie hier (Auswertung).

Lassen sich Wasserpreise vergleichen? Lassen sich Preise rechtfertigen? Wie können und sollten Wasserversorger sich rüsten für den zunehmenden Preis- und Rechtfertigungsdruck?

Wir meinen: trotz der allenthalben negativen Berichterstattung über den Beschluss ist Preisrechtfertigung möglich.

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Bundesgerichtshof und Oberlandesgericht Frankfurt haben entschieden: Entega durfte keine erheblich höheren Gaspreise fordern als e-ben
Donnerstag, 28. Januar 2010 um 12:17
Entega-Kunden beabsichtigen, Schadenersatz in Höhe der Preisdifferenz zu fordern.
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Seminare zu aktuellen Energie-Themen
Informationen zu unseren aktuellen Veranstaltungen und weiteren Seminaren unter Beteiligung von BBH finden Sie hier.
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BVerfG: Mehrerlösabschöpfung nicht verfassungswidrig
Mittwoch, 27. Januar 2010 um 19:34

Die energierechtlich spezialisierte Anwaltskanzlei Becker Büttner Held bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die Verfassungsbeschwerde gegen die Auflage zur Mehrerlössaldierung nicht zur Entscheidung anzunehmen. Eine inhaltliche Erörterung der Rechtmäßigkeit von sog. Mehrerlösauflagen wird damit wohl auch in Zukunft nicht mehr stattfinden, stellt Stefan Missling, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei, fest.

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Langwieriger Streit zwischen GEMA und Konzertveranstalterverbänden beigelegt
Donnerstag, 14. Januar 2010 um 17:40

Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt erachtet die deutlich erhöhten GEMA-Vergütungssätze für Konzertveranstaltungen – Tarif U-K - weitgehend als angemessen. Bestandteil der Vergütungshöhe sind zukünftig außerdem zusätzliche Einnahmen durch Sponsoring und Werbung; diese werden als geldwerter Bestandteil zu werten sein und sind somit bei der Berechnung der Vergütungshöhe mit einzubeziehen.

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