Öffentliche Hand

Den öffentlichen Sektor beraten wir auf allen Ebenen, ob kommunal, Bund und Länder oder im europäischen Kontext. Wir begleiten Projekte von regionaler, nationaler und internationaler Tragweite.

Auf der Kommunalebene ist BBH Ansprechpartner für Rekommunalisierungs- und Privatisierungsprojekte, aber auch in Sachen Neuordnung der Wirtschaftsaktivitäten der Kommunen. In der kommunalen Baulandentwicklung schaffen wir Rechtssicherheit durch eine integrierte Rechts- und Finanzberatung, sei es für Gewerbeansiedlungen, dem Wohnungsbau oder für Infrastruktureinrichtungen wie Kindergärten und Schulen oder Windenergieprojekte. Dabei unterstützen wir Sie mit unserer planungsrechtlichen Expertise. Kommunale Klimaschutzkonzepte und Energieeffizienz-Programme gehören ebenso zu unserer Expertise. Im Bereich der öffentlichen Beleuchtung helfen wir den Kommunen bei der Optimierung des Anlagenbetriebs. Anhand einer wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Analyse des Status quo zeigen wir auf, in welchen Bereichen Potenziale bestehen. Wenn eine komplette Neuorganisation des Betriebs sinnvoll ist, stehen wir auch hier beratend zur Seite.

Städte und Gemeinden sind verantwortlich für die öffentliche Daseinsvorsorge. Sie sind aber auch gleichzeitig Orte der Begegnung. Anziehungspunkt für Touristen, Schauplatz für Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebote. Auch in diesem Bereich stehen wir den Kommunen zur Seite, als Wirtschaftsprüfer und betriebswirtschaftliche Berater.

Für Bund und Länder ist BBH als Berater bei Gesetzesvorhaben gefragt. Wir kennen nicht nur die theoretischen Grundlagen, wir wissen auch, wie sich die Gestaltung in der wirtschaftlichen Praxis auswirkt. Deshalb versuchen wir mit unserer Erfahrung dazu beizutragen, Regelwerke entstehen zu lassen, die alle wichtigen Facetten berücksichtigen. Das betrifft nicht nur die nationale Gesetzgebung, sondern geht bis auf die europäische Ebene.

 

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