Immobilien- und Wohnungswirtschaft

Auch Unternehmen und Stiftungen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft steht BBH beratend zur Seite. Unterstützt werden wir dabei von der BBH Immobilien GmbH & Co. KG. Bei der Konzeption, der Entwicklung, aber auch der Prüfung von Immobilienprojekten. Dabei beraten wir Projekte im Hinblick auf das öffentliche und private Baurecht sowie in betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht.

Besondere Expertise haben wir auch im Wohnungseigentums- und Bauträgerrecht sowie bei der Bearbeitung zur Energieeinsparverordnung.

Zu unserem Kerngeschäft zählen die Vorbereitung und Durchführung von komplexen Immobilientransaktionen im Rahmen von Asset Deals bzw. Share Deals. Neben der Prüfung und Erarbeitung einer vor allem aus gesellschafts- und steuerrechtlicher Sicht geeigneten Transaktionsstruktur, die gegebenenfalls auch die Gründung von Gesellschaften nach sich zieht, bieten wir unseren Mandanten die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen an. Dabei prüfen wir fachübergreifend alle für die Transaktion relevanten rechtlichen Themen und führen, sofern gewünscht, auch eine wirtschaftliche Bewertung des Projekts durch. Des Weiteren erarbeiten und verhandeln wir für unsere Mandanten alle für die Transaktion erforderlichen Verträge und bieten eine Betreuung des Mandats auch nach Umsetzung der Transaktion, z. B. durch Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für die Immobiliengesellschaften, an.

Die Immobilien-, Wohnungs- und Gebäudewirtschaft beraten wir aber auch mit unserer energierechtlichen Perspektive (Stichwort: Energieeffizienz). Die Einsparung von Energie ist eine wichtige Säule der deutschen Energiewende und der Europapolitik. Damit verbunden ist eine Vielzahl an rechtlichen Vorgaben und Richtlinien, die in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft zu
beachten sind. Wir sind hier der richtige Ansprechpartner für all die Belange unserer Mandanten.

Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten bei der Erstellung und Verhandlung von Mietverträgen für Gewerbeimmobilien sowie bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Mietverträgen.

 

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