Abfall

Im Bereich Entsorgung/Abfall berät BBH zu allen Themen des nationalen und europäischen Abfall- und Entsorgungsrechts, einschließlich des Altlastenrechts

Hierzu gehört neben den rein abfallrechtlichen Fragen (Abfallbehandlung, Überlassungspflichten, Deponierung, Abfallexport und -transport) insbesondere auch die Beratung in allen benachbarten Rechtsgebieten. Da die Abfallbeseitigung zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehört, sind das zum einen das Kommunalrecht (kommunale Zusammenarbeit, Satzungsrecht) und das Kommunalwirtschaftsrecht, zum anderen das Gebührenrecht und das Vergaberecht sowie das für die Abfallverwertung besonders relevante Recht der Luftreinhaltung.  

Oft entsteht im entsorgungsrechtlichen Kontext die Notwendigkeit der Reorganisation kommunaler Betriebe. Eine solche Umstrukturierung ist auch immer mit einer Vielzahl an gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen verbunden. 

Zu unseren Mandanten aus der Kreislauf- und Abfallwirtschaft zählen wir u.a. Kommunen, kommunale Entsorgungsunternehmen und private Entsorgungsunternehmen. Kraftwerksbetreiber aus dem Bereich Entsorgung und Investoren in Industriearealen beraten wir außerdem sehr umfassend.

 

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