Durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird sich die Regulierung im Energiebereich ausweiten und auch bislang nicht betroffene Unternehmen erfassen. Insbesondere für die Betreiber sog. Objektnetze (künftig "geschlossene Verteilnetze"), die bislang gemäß § 110 EnWG von Regulierungsvorgaben gänzlich freigestellt waren, steht nun die Bewältigung kosten- und personalaufwändiger Regulierungsvorgaben an.