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Kartelle/Missbrauchskontrolle
In dem Beratungsfeld Kartelle und kartellrechtliche Missbrauchskontrolle geht es um die Regeln für unternehmerische Tätigkeit, die das Kartellrecht im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs anordnet.

Wir beraten Unternehmen zur kartellrechtskonformen Gestaltung ihrer Tätigkeiten, insbesondere bei Unternehmenskooperationen und bei Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung. Erforderlichenfalls verteidigen wir die Entscheidungen von Unternehmen vor Kartellbehörden und Kartellgerichten.

Wir beraten aber auch Unternehmen, die sich gegen kartellrechtswidrige Praktiken anderer Unternehmen wenden, und vertreten auch diese vor Kartellbehörden und Kartellgerichten.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Dr. Ines Zenke (Berlin), Dr. Christian Theobald (Berlin) und Matthias Albrecht (München).