Fusionskontrolle
Fusionskontrolle
Die Fusionskontrolle beschränkt die Freiheit der Unternehmenszusammenschlüsse, da die Konzentration wirtschaftlicher Macht den Wettbewerb gefährden kann.
Es besteht eine weitgehende Anmeldepflicht, so dass auch inhaltlich völlig unbedenkliche Zusammenschlüsse regelmäßig angemeldet werden müssen. Die Beachtung des Fusionskontrollrechts ist notwendiger Bestandteil aller Unternehmenstransaktionen und damit integraler Bestandteil unserer Beratung zu Unternehmenstransaktionen. Wir führen die erforderlichen Anmeldungen beim Bundeskartellamt oder bei der Europäischen Kommission durch. Wir beraten aber auch Unternehmen, die sich gegen Zusammenschlüsse anderer Unternehmen wehren wollen. So haben wir in dem spektakulären Ministererlaubnisverfahren E.ON/Ruhrgas Beigeladene vor dem Ministerium und Beschwerdeführer vor dem OLG Düsseldorf vertreten.Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Dr. Ines Zenke (Berlin), Prof. Dr. Christian Theobald (Berlin) und Matthias Albrecht (München).

