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Entsorgung/Abfall
Im Bereich Entsorgung/Abfall beraten wir unsere Mandanten zu allen Themen des nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Abfall- und Entsorgungsrechts.

Hierzu gehört neben den rein abfallrechtlichen Fragen (Abfallbehandlung, Überlassungspflichten, Deponierung, Abfallexport) insbesondere auch die Beratung in den benachbarten Rechtsgebieten wie dem Kommunalrecht (kommunale Zusammenarbeit, Satzungsrecht), dem Kommunalwirtschaftsrecht, dem Gebührenrecht und dem Vergaberecht. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die im entsorgungsrechtlichen Kontext entstehenden Fragen der Reorganisation kommunaler Betriebe und dabei insbesondere Fragen des Gesellschafts- und Steuerrechts. Zum Kernbereich unserer entsorgungsrechtlichen Beratungsexpertise gehört freilich auch das Altlastenrecht.

Zu unseren Mandanten zählen wir u.a. Kommunen, kommunale Entsorgungsunternehmen, private Entsorgungsunternehmen, Kraftwerksbetreiber aus dem Bereich Entsorgung und Investoren in Industriearealen.

Als Ansprechpartner stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Dr. Christian Theobald (Berlin) und Dr. Martin Riedel (Berlin).