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Der organisatorische und rechtliche Rahmen der Wasserwirtschaft (Wasserver- und Abwasserentsorgung) steht derzeit unter einem nicht unerheblichen Änderungsdruck.
Den nicht endenden Liberalisierungsansätzen der europäischen Seite versucht man auf bundesdeutscher Seite mit einem Modernisierungsprozess nachzukommen. Hinzu kommen faktische Veränderungen, die ihren Grund in der zunehmenden Finanznot von Kommunen haben sowie darin, dass große, im Wasserbereich spezialisierte Unternehmen auf den Markt drängen und zunehmend Energieversorgungsunternehmen die Wasserwirtschaft als neues Geschäftsfeld entdecken.
In diesem Spannungsverhältnis beraten wir Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen sowie große Industriekunden. Schwerpunkte hierbei bilden etwa der Abschluss von Wasserkonzessionsverträgen sowie Betriebsführungs- und Betreiberverträge, die Übernahme von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsvermögen (-unternehmen) und seit kürzerem auch die Erstellung von Abwasserkon- zessionsverträgen. Bei der Umstrukturierung von Organisationsformen in der Abwasserwirtschaft erfasst unsere Beratung neben der rechtlichen Betreuung auch die Bewertung der betriebswirtschaftlichen Umsetzbarkeit.
Neben der Beratung in Umstrukturierungsprozessen stehen wir unseren Mandanten auch bei der Lösung rechtlicher "Alltagsprobleme" zur Verfügung. Zu nennen sind hierbei insbesondere Fragen des Anschluss- und Benutzungszwangs, die Ausgestaltung von Wasserbezugsverträgen (Wasserbezug von einem Vorlieferanten / Wasserlieferung an einen Weiterverteiler), Wasserlieferverträgen (Wasserlieferung an Endkunden), Abwasserentsorgungs- und Abwassereinleitverträgen, im Falle der hoheitlichen Ausgestaltung von Benutzungsverhältnissen Fragestellungen des Beitrags- und Gebührenrechts sowie Probleme im Zusammenhang mit der Erteilung/Verlängerung von wasserrechtlichen Gestattungen (Grundwasserentnahme, Abwassereinleitung), der Abwasserabgabe oder von Wasserentnahmeentgelten.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Rudolf Böck (München), Dr. Martin Riedel (Berlin) und Daniel Schiebold (Berlin).
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