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Verkehrsrecht/ÖPNV

Als eine der profiliertesten Infrastrukturrechtskanzleien in Deutschland wollen wir Ansprechpartner für alle Aspekte der Kommunalwirtschaft sein. Neben der Energieversorgung in ihrer vollen Bandbreite gehören dazu klassischerweise der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Betrieb kommunaler Infrastrukturen, wie insbesondere Parkhäuser, Bäder, Binnenhäfen und Flughäfen.

Seit 2004 kümmern sich die Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von BBH deshalb intensiv um den straßen- wie auch schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehre der Städte und Landkreise.

Ergänzt wird der Bereich des klassischen ÖPNV seit 2010 um das Zukunftsthema Elektromobilität. Darunter versteht BBH nicht nur die Schaffung der energiewirtschaftlichen Infrastruktur, wie etwa Netzanschlüsse und Stromtankstellen, sondern die Planung und Verwirklichung eines integrierten urbanen Verkehrskonzepts, welches den klassischen ÖPNV mit individuellen Mobilitätsangeboten intelligent verknüpft.

Unsere Mandanten sind im Schwerpunkt kommunale Verkehrsunternehmen, insbesondere solche in kreisfreien Städten sowie die Kommunen selbst als ÖPNV Aufgabenträger.

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