| Regulierung/Regulierungsmanagement |
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Das Energiewirtschaftsgesetz 2005 hat die enge staatliche Regulierung des Strom- und Gasnetzbetriebs eingeführt. Die zwangsläufige Reaktion der Versorgungsunternehmen ist das Regulierungsmanagement. Unsere Mandanten beraten wir umfassend zu allen sich in diesem Prozess stellenden Rechtsfragen.
Der behördliche Vollzug ist im Wege einer föderalen Regulierung zwischen der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden geteilt. Auf dieses neue Regulierungsumfeld reagieren Versorgungsunternehmen zwangsläufig mit einem Regulierungsmanagement. Das Regulierungsmanagement ist möglichst planvoll in die Aufbauorganisation und Ablauforganisation des jeweiligen Unternehmens einzufügen. Plattformen für die Begleitung des Regulierungsmanagements – wie beispielsweise der AK REGTP – stellen eine praktisch unverzichtbare Hilfe dar. Der AK REGTP bietet dabei einen auf Netzbetreiber zugeschnittenen Mix aus energierechtlicher, energietechnischer und energiewirtschaftlicher Kompetenz. Unsere Mandanten in diesem Bereich sind in erster Linie Netzbetreiber, vor allem Stadtwerke. Von besonderer Bedeutung ist aber auch die Politikberatung, für die Berlin und Köln anerkannt günstige Standorte sind. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung: Dr. Christian Theobald (Berlin), Dr. Ines Zenke (Berlin), Dr. Wolfgang Danner (Köln) und Matthias Albrecht (München). |
