| Öffentlicher Personenverkehr |
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Gegenstand unserer Beratung sind sowohl die Sicherstellung und der Betrieb vom Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als auch die Verkehrsinfrastrukturen. Im Vordergrund steht zumeist die Absicherung kommunaler Verkehrsleistungen gegen konzessionsrechtliche, beihilfenrechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Risiken mit Blick auf die Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 und der nationalen ÖPNV-Gesetze. Angesichts einer häufig unbefriedigenden Ertragslage des kommunalen ÖPNV besteht vermehrt Bedarf nach Restrukturierung der Verkehrsunternehmen und/oder einer Integration strategischer Partner. Wir begleiten solche verkehrsspezifischen Restrukturierungsvorgänge in allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten, insbesondere mit dem Ziel einer arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, und personenbeförderungsrechtlichen Optimierung. Rund um den öffentlichen Verkehr sind wir zum Beispiel im Beihilfenrecht und Konzessionsrecht nach VO (EG) Nr. 1370/2007 und Personenbeförderungsgesetz sowie im Vergaberecht bei der Beauftragung von Verkehrsleistungen, als auch im Steuerrecht bezüglich der Absicherung des steuerlichen Querverbund tätig; weitere Beratungsschwerpunkte sind die Restrukturierung und Privatisierung kommunaler Verkehrsunternehmen (Stichwort: PPP-Modelle) verbunden mit dem Arbeitsrecht für Verkehrsunternehmen – betreffend Fahrpersonalrecht, Lenk- und Ruhezeiten, Tarifverträge etc. – sowie dem Eisenbahnrecht, mit den Schwerpunkten Zugang zu Eisenbahninfrastrukturen, Stations- und Trassenpreise etc. In den oben genannten Beratungsfeldern sind wir sowohl in der klassischen Mandatsbearbeitung also auch mit regelmäßigen Vorträgen tätig. Gerne bieten wir Ihrem Unternehmen auch einen spezifisch auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten „in house workshop“ an. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Dr. Christian Jung (Köln) und Rudolf Böck (München). |

