| Vergaberecht |
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Kaum ein Rechtsgebiet hat sich in den vergangenen Jahren so schnell entwickelt wie das die öffentliche Auftragsvergabe regelnde Vergaberecht. Die Anforderungen, die an die öffentliche Hand, einschließlich öffentlicher Unternehmen, gestellt werden, sind dabei gerade durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes deutlich erhöht worden.
Wir beraten und begleiten öffentliche Auftraggeber rechtlich bei der Durchführung von Vergabeverfahren, etwa im Bereich des Kraftwerksbaus, der Projektentwicklung und der Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP). Oftmals bedarf freilich bereits die Frage, ob eine Ausschreibungspflicht besteht bzw. in welcher Form ausgeschrieben werden muss, der genauen rechtlichen Prüfung. Dies betrifft insbesondere Fälle der Umstrukturierung von öffentlichen Unternehmen, der Gründung und Beauftragung von Gemeinschaftsunternehmen und sog. Dienstleistungskonzessionen. BBH vertritt darüber hinaus Auftraggeber, aber auch Bieter in Vergabenachprüfungsverfahren bzw. in Beschwerdeverfahren. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Dr. Martin Riedel (Berlin) und Dr. Sascha Michaels (Berlin). |
