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Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Im Beratungsfeld Verwaltung geht es um die Betreuung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gegenüber Verwaltungsbehörden und Finanzämtern. Unsere Beratung betrifft vor allem Fragen des Kommunalrechts, des Rechtes der Zweckverbände und des Planungsrechts. Daneben nehmen wir Mandate aus dem Umweltrecht wahr.

Das Spannende an diesem Teilgebiet des öffentlichen Rechts ist, dass sich hier verfassungs- oder staatsrechtliche Fragen konkretisieren. Wegen dieser Vielschichtigkeit zwischen verwaltungsrechtlichen Detailfragen und verfassungsrechtlichem Hintergrund erfordert die Beratung viel Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Verfahren. Über diese Erfahrung verfügen wir. Zu unseren Mandanten zählen besonders Kommunen, Stadtwerke und private Auftraggeber.

Als Ansprechpartner steht Ihnen Dr. Martin Riedel (Berlin) gerne zur Verfügung .