Objekt- und Arealnetze

Durch das neue Energiewirtschaftsgesetz ist die Behandlung von Areal-/Objektnetzen neu geregelt worden. Doch statt Klarheit sind in der Branche zahlreiche Probleme über die Auslegung und Umsetzung der Vorschriften hervorgetreten. Erste gerichtliche Entscheidungen zur Objektnetzregelung verunsichern die Anwender, seien es Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung, Betreiber von Netzen in Industrie-/Gewerbeparks oder aber die betroffenen Letztverbraucher.


Ob ein Objektnetz, ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung oder lediglich eine Kundenanlage betrieben wird, hat erhebliche Auswirkungen auf die Pflichten, die von dem jeweiligen Betreiber einzuhalten sind. Wir beraten Unternehmen bei der Antragstellung auf Feststellung eines Objektnetzes und bei gerichtlichen Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen der Regulierungsbehörden. Darüber hinaus beraten wir Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung, die sich mit bereits bestehenden sowie neu zu gründenden Objektnetzen in ihrem Netzgebiet auseinanderzusetzen haben bzw. selbst Objektnetze in ihrem Netzgebiet betreiben wollen.

Wir verfolgen bei unserer Beratung  einen ganzheitlichen Ansatz mit dem Ziel, eine optimale Abstimmung der einzelnen Regelwerke (EnWG, EEG, KWKG, Konzessionsabgabenverordnung, Stromsteuer, Netzentgeltverordnung, Netzzugangsverordnung) für den jeweiligen Einzelfall zu erreichen, um bestehende Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dies betrifft etwa die EEG- und KWK-Umlage bei der Belieferung von Letztverbrauchern in Objektnetzen oder den Anschluss eines Areal-/Objektnetzes an eine höhere Netzebene. Hiervon betroffen ist aber auch die kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung aus einer an ein Objektnetz angeschlossenen EEG-Anlage in ein vorgelagertes Netz der allgemeinen Versorgung.

Durch unsere Politikberatung und Mitarbeit in Fachverbänden, sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zum Thema der Areal-/Objektnetze stehen wir in engem Kontakt mit wichtigen Entscheidungsträgern in der Politik, den Ministerien und den Regulierungsbehörden.

Zu unseren Mandanten zählen u.a. Stadtwerke, Industrieunternehmen, Betreiber von Industrie- und Gewerbeparks, Flughäfen, Einkaufszentren, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Contracting-Unternehmen.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Dr. Martin Riedel (Berlin) und Ulf Jacobshagen (Berlin).