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Die Liberalisierung des Energiewirtschaftsgesetzes hat besonderen Beratungsbedarf für Betreiber von Flughäfen und Industriestandorten geschaffen. Sofern das betreffende Unternehmen nicht als Arealnetz privilegiert ist, ist ein umfangreicher Pflichtenkatalog zu erfüllen, der von der Erzeugung über Belieferung und Vertrieb bis zum Netzbetrieb sämtliche Wertschöpfungsstufen umfasst.
Weitere aktuelle Themen für Industriestandort- und Flughafenbetreiber sind die Entflechtungsvorgaben des künftigen EnWG, die Umstellung auf den umfangreichen Pflichtenkatalog des künftigen EnWG sowie die Vorbereitung auf ein effektives Regulierungsmanagement.
Darüber hinaus besteht Beratungsbedarf bei der Verbesserung der Energieeinkaufskonditionen sowie bei der Optimierung der Stromsteuern nach dem Stromsteuergesetz. Schließlich berät BBH auch im Zusammenhang mit Privatisierungs- und Outsourcingprojekten von Flughäfen und Industriestandorten, bei denen häufig - neben der Gestaltung der energiewirtschaftlichen Struktur des Unternehmens - eine große Bandbreite sektorenspezifischer Fragen abzudecken ist: relevante Fragen reichen von der Strukturberatung (Gesellschafts- und Steuerrecht) über vergaberechtliche Fragen bei der Ausschreibung beispielsweise von Bezugs- und sonstigen Projektverträgen bis hin zu branchenspezifischen Regulierungsvorgaben wie beispielsweise dem Luftverkehrsrecht.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Dr. Martin Riedel (Berlin) und Dr. Christian Jung (Köln).
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