| Konkretisierung der Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zu den Entflechtungsbestimmungen |
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Die Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder haben am 31.10.2008 ihr Papier „Konkretisierung der gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden
des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6 - 10 EnWG" vom 21.10.2008 veröffentlicht.
Das Papier schreibt die Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur operationellen und rechtlichen Entflechtung vom 01.03.2006 und die gemeinsame Richtlinie zur informatorischen Entflechtung vom 13.06.2007 fort. Es ist rechtlich unverbindlich, gibt aber das gemeinsame Verständnis der Regulierungsbehörden zur Auslegung und Umsetzung der Entflechtungsbestimmungen, Die Regulierungsbehörden stellen darin sehr strenge Leitlinien für die Umsetzung der operationellen „Darüber hinaus ist bemerkenswert, dass die Regulierungsbehörden Modelle einer Vertriebstochter unterhalb einer Netzgesellschaft, wie sie derzeit im Markt diskutiert bzw. bereits umgesetzt werden, generell für unzulässig halten", sagt Dr. Jost Eder, Rechtsanwalt und Partner bei der auf Energie und Infrastrukturrecht spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held (BBH). Schließlich sollen nach dem Papier der Regulierungsbehörden die Unternehmen mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden, die eine rechtliche Entflechtung auf freiwilliger Basis durchgeführt haben, an den strikten Vorgaben der §§ 7 und 8 EnWG gemessen werden. „Es ist schon sehr erstaunlich, dass die Regulierungsbehörden die freiwillig entflechtenden Unternehmen abstrafen und auf diese Weise die de-minimis-Regel unterlaufen wollen", kritisiert Sebastian Blumenthal- Barby, Rechtsanwalt und Partner Counsel bei BBH. „Es gilt für alle vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen, die Konformität ihrer Aufbau- und Ablauforganisation anhand der Leitlinien der Regulierungsbehörden zu überprüfen", ergänzt Blumenthal-Barby. Für Rückfragen stehen Ihnen Dr. Jost Eder und Sebastian Blumenthal-Barby gern zur Verfügung. |
