| Energiewende lässt Gesetzessammlung um 500 Seiten anwachsen |
| Montag, den 19. Dezember 2011 um 09:00 Uhr |
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Die 9. Auflage der Gesetzessammlung EnergieR – herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Christian Theobald, Partner bei Becker Büttner Held (BBH), und seiner Frau, Rechtsanwältin Dr. Christiane Nill-Theobald – ist da. Mit mittlerweile 1.500 Seiten ist sie ein Spiegel der Komplexität des Energierechts, gerade auch nach der Energiewende. ![]() Früher war es einfach. Wer etwas über das Energierecht wissen wollte, kam mit wenigen Gesetzen „über die Runden“. Das Stammgesetz der Energiewelt, das Energiewirtschaftsgesetz, bestand über 50 Jahre fast unverändert. Kurz war es außerdem. Ab 1998 ging es dann los: Von der monopolisierten in die freie Welt, von dieser zurück in teilregulierte Strukturen. Der Umbau der Energiewirtschaft wurde beschlossen, dann wieder in andere Worte gefasst und schließlich in die Energiewende 2011 gegossen. Ein Ende ist nicht abzusehen. Wer sich hier noch zurechtfinden will, kann dies gut mit der Gesetzessammlung EnergieR tun. Die vom C.H.Beck-Verlag herausgegebene und vom BBH-Partner Rechtsanwalt Dr. Christian Theobald seit 2001 mitbetreute Textsammlung beinhaltet alles, was man wissen muss, um „in Energie zu machen“. Gleichzeitig ist sie ein anfassbarer Beweis für die zunehmende Komplexität der Materie. Kam die erste Auflage aus dem Jahr 2001 noch mit 462 Seiten aus, so präsentiert sich die Neuauflage nur 10 Jahre später mit stolzen 1.500 Seiten. Wieder führen Nill-Theobald/Theobald auf 50 Seiten in die Grundzüge des Energierechts ein und erleichtern dem Leser den Einstieg in die alten und neuen Formulierungen, z.B. in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG). Und natürlich sind auch die neuen Gesetze dabei, wie das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) oder das Energie- und Klimafonds-Finanzierungsgesetz (EKFG). Abgerundet wird das Werk durch ein ausführliches Abkürzungs- sowie ein Stichwortverzeichnis und eine Chronologie der Entwicklung der deutschen Energiewirtschaft. Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Kommunalwirtschaft. Hier berät BBH ca. 400 Stadtwerke, daneben Energieunternehmen jeder Art, Industrieunternehmen, Investmentgesellschaften etc. Durch wichtige Publikationen sowie zahlreiche Grundsatzentscheidungen und richtungweisende Gestaltung ist es BBH gelungen, die Entwicklung der Energiewirtschaft mit zu prägen. Becker Büttner Held, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Kontakt: Dr. Ines Zenke Becker Büttner Held finden Sie im Internet unter www.bbh-online.de oder |

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