Startseite Becker Büttner Held sieht Nachbesserungsbedarf für CCS-Gesetz: Kommunale Rechte brauchen besseren Schutz
Becker Büttner Held sieht Nachbesserungsbedarf für CCS-Gesetz: Kommunale Rechte brauchen besseren Schutz
Montag, 19. Juli 2010 um 10:00

Die auf Energierecht spezialisierte Anwaltskanzlei Becker Büttner Held sieht Nachbesserungsbedarf bei dem am 14.07.2010 vorgestellten Referentenentwurf für ein CCS-Gesetz. „Für die dauerhafte Speicherung von CO2 im Untergrund wird endlich ein sicherer rechtlcher Rahmen geschaffen!“ freut sich Dr. Ines Zenke, Rechtsanwältin und Partner der Kanzlei. Aber: „Die Kommunen müssen selbst entscheiden können, ob sie CCS-Speicher wollen oder nicht.“

Nachdem im letzten Jahr ein erster Anlauf, ein Gesetz zur Regelung der Abscheidung und Speicherung von CO2 im Untergrund (CCS) zu erlassen, scheiterte, wird nun ein neuer Referentenentwurf vom 14.07.2010 diskutiert. Dieser soll die europäische CCS-Richtlinie endlich in deutsches Recht umsetzen, rechtliche Barrieren für CCS beseitigen und Forschungsspeicher ermöglichen. „Es ist richtig, die CO2-Speicherung ergebnisoffen einem Praxistest zu unterziehen“ unterstreicht Dr. Ines Zenke. „Nur so kann die notwendige Akzeptanz bei Bürgern und Kommunen erreicht werden.“ Der Referentenentwurf soll zunächst nur einige Demonstrationsprojekte ermöglichen.

Für Dr. Ines Zenke ist aber auch für die geplanten Testanlagen klar: „Das CCSGesetz muss den Kommunen mehr Mitsprache ermöglichen.“ Man könne, so die Berliner Rechtsanwältin, nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg planen. Dafür müsse das Gesetz für die Kommunen auch finanziell attraktiver ausgestaltet werden. Der festgelegte Ausgleichsanspruch von 2% der Emissionsberechtigung sei zu unflexibel und zu gering angesichts der dauerhaften Belastung, den vielfachen derzeit noch bestehenden Unsicherheiten und den Einschränkungen bei der langfristigen Planung vor Ort. Mit den Kommunen müsse, so Zenke, über mögliche Testspeicher fair verhandelt werden. Schließlich sei immerhin die grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltung betroffen.

 

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Kommunalwirtschaft. Hier berät BBH ca. 350 Stadtwerke, daneben Energieunternehmen jeder Art, Industrieunternehmen, Investmentgesellschaften etc. Durch wichtige Publikationen sowie zahlreiche Grundsatzentscheidungen und richtungweisende Gestaltung ist es BBH gelungen, die Entwicklung der Energiewirtschaft mit zu prägen.

 

Für fachliche Rückfragen stehen Ihnen Frau Dr. Ines Zenke und Frau Dr. Miriam Vollmer gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Kontakt:

 

Dr. Ines Zenke

Rechtsanwältin, Partner

030 / 611 28 40-179

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Dr. Miriam Volmer

Rechtsanwältin

030 / 611 28 40-85
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