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Die Abwicklung von Energielieferungen im Rahmen der Endkundenbelieferung oder des Handels erfolgt über Bilanzkreise. Mit dem neuen Gasnetzzugangsmodell werden auch in diesem Bereich Bilanzkreise eingerichtet und Bilanzierungen abgewickelt. Dies wiederum erfordert den Abschluss von Bilanzkreisverträgen.
Sowohl beim Abschluss der Bilanzkreisverträge als auch im Rahmen der Abwicklung ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen, bei denen wir unseren Mandanten mit unserer Erfahrung unterstützend zur Seite stehen. Genannt seien hier nur beispielhaft - die Begleitung und Umsetzung der Festlegungsverfahren vor der Bundesnetzagentur
- die Verhandlung der Verträge mit den Bilanzkoordinatoren
- die rechtliche Bewertung von Bilanzabweichungen, der Rechtsschutz bei vorgeworfenen missbräuchlichen Unter- und Überspeisungen
- die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen gegenüber dem Bilanzkoordinator
- die Abwehr der Forderung von Sicherheiten durch den Bilanzkoordinator
- das Bilanzkreismanagement und die Bildung von Unter-Bilanzkreisen
- die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Vertragsverletzungen durch den Vertragspartner
- die gesetzliche Verpflichtung des Netzbetreibers zur Führung von Bilanzkreisen zur Abwicklung von EEG-Mengen, Mehr- und Mindermengen und Verlustenergie
Unsere in diesem Bereich betreuten Mandanten sind Lieferanten, Händler, Netzbetreiber und Endkunden.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Dr. Christian de Wyl (Berlin) und Dr. Jost Eder (Berlin). |