Netzzugang
Bereits seit Beginn der Liberalisierung im Jahre 1998 betreuen wir unsere Mandanten hinsichtlich sämtlicher Fragen der Ausgestaltung und Umsetzung des Netzzugangs.

Die Prüfung und Bewertung der gesamten mit der Umsetzung des Netzzugangs verbundenen Verträge gehört zu unseren täglichen Arbeiten (Netzanschluss-, Netznutzungs- und Anschlussnutzungsverträge, Lieferanten- bzw. Ausspeiserahmenverträge, Bilanzkreis- und Unterbilanzkreisverträge etc.)

Wir haben sehr frühzeitig bereits Musterverträge zur Umsetzung des Netzzugangs entworfen, die im Bereich Strom seit mehreren Jahren im Markt erfolgreich im Einsatz sind und fortlaufend anhand der aktuellen Vorgaben von Rechtsprechung, Kartellbehörden und Gesetzgebung aktualisiert werden. In gleicher Form haben wir Musterverträge zur Abwicklung des neuen Gasnetzzugangsmodells entworfen, an dessen Entwicklung wir maßgeblich beteiligt waren.

Wir beraten unsere Mandanten in der Umsetzung sämtlicher Branchenvorgaben (Gesetze und Verordnungen, Festlegungen der Bundesnetzagentur, europarechtliche Vorgaben, Umsetzung und Grenzen der Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung, Auswirkungen kartellbehördlicher und gerichtlicher Entscheidungen) und übernehmen Vertragsverhandlungen mit anderen Marktteilnehmern und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Dr. Christian de Wyl (Berlin), Dr. Jost Eder (Berlin).