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Die Liberalisierung der Energiemärkte und der wachsende Druck auf die Netzentgelte fordert in vielen Fällen eine Neuausrichtung der jeweiligen Unternehmen auf den Wettbewerb. Wir beraten unsere Mandanten bei der Gründung von Unternehmen bzw. Tochterunternehmen. Gleichzeitig betreuen wir die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, die beispielsweise den gemeinsamen Bau von Erzeugungsanlagen oder die Teilnahme am Strom- oder Gashandel ermöglichen. Dabei beraten wir sowohl bei der Gründung als auch während des Tätigwerdens umfassend bei der Wahl der steuerlich und gesellschaftsrechtlich optimalen Rechtsform unter Beachtung sämtlicher Anforderungen, die sich etwa aus Kommunal- oder sonstigem öffentlichen Recht ergeben.
Zusätzlich beraten wir in zahlreichen Fällen bei der strategischen Neuausrichtung von Unternehmen, die gegebenenfalls die Beteiligung eines privaten Investors sinnvoll macht. Hier bieten wir eine umfassende Betreuung sowohl bei der Analyse der gegenwärtigen Situation des Unternehmens und möglichen Umstrukturierungen ohne Investor als auch bei der Begleitung eines zu erwägenden Bieterverfahrens an. Dieses Verfahren betreuen wir sowohl rechtlich als auch bei der Auswahl potentieller Investoren und der Verhandlung mit diesen sowie bei der wirtschaftlichen Bewertung der Angebote. Ebenso begleiten wir Investoren bei dem Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils. |

Gesellschaftsrecht