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Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spiegelt sich das gesamte Energiewirtschaftsrecht. Für einen wirtschaftlich optimierten Betrieb von KWK-Anlagen, die von kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) mit einer Leistung von einigen kWel bis zu großen KWK-Anlagen mit mehreren hundert MWel reichen, ist die Kenntnis zahlreicher Spezialgesetze erforderlich.
Neben den KWK-Fördergesetzen und dem Energiewirtschaftsgesetz als „allgemeine Klammer“ sind insbesondere die Energiesteuergesetze, das Bundesimmissionsschutzgesetz und zahlreiche Verordnungen von größter Bedeutung. Auch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhält für KWK-Anlagen eine immer höhere Relevanz, weil diese auf Basis erneuerbarer Energieträger besonders umwelteffizient und über das EEG förderfähig sind. Wir bieten im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung einen umfassenden Beratungsansatz an, der von der Kraftwerksplanung und –projektierung über den Kraftwerksbau bis zum Kraftwerksbetrieb reicht. Für unsere Mandanten in diesem Bereich erstellen wir Ausschreibungsunterlagen, beantragen Fördermittel und Genehmigungen, gestalten Verträge (u.a. Bauverträge, Gesellschaftsverträge, Betreiber- und Betriebsführungsverträge, Finanzierungsverträge, Brennstoffbezugsverträge, Strom- und Wärmelieferverträge) und begleiten Verhandlungen. Zugleich garantieren wir durch unsere Mitarbeit in den Fachverbänden, durch unsere Politikberatung sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Kommentierungen eine enge Vernetzung zu allen wichtigen Entscheidungsträgern in der Politik, den Ministerien und Behörden, den Gerichten sowie den Gesetzgebungsorganen. Zu unseren Mandanten zählen wir im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung unter anderem Energieversorgungsunternehmen, Industrieunternehmen, Flughäfen, Areal-/Objektnetzbetreiber, Projekt- und Betreibergesellschaften, Banken, Fachverbände sowie Bundes- und Landesministerien. Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung sind wir auch mehrfach als Sachverständige in die Fachausschüsse des Deutschen Bundestages eingeladen worden. Zu den KWK-Fördergesetzen haben wir für unsere Mandanten zudem äußerst erfolgreich zahlreiche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren betreut und gewonnen. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Dr. Martin Riedel (Berlin), Ulf Jacobshagen (Berlin), Matthias Albrecht (München). |

