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Energiesteuerrecht

Mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform, mit dem die Stromsteuer eingeführt und die Mineralölsteuer erhöht worden ist, hat das Energiesteuerrecht für Energieversorgungsunternehmen an Bedeutung gewonnen. Nunmehr steht mit der Umsetzung der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27.10.2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom eine weitere wesentliche Änderung des Energiesteuerrechtes an.


Angesichts der Höhe der Energiesteuern ist es für Energieversorgungsunternehmen und Unternehmen, die sehr viel Energie verbrauchen, zwingend notwendig, das Energiesteuerrecht zu kennen und mögliche Energiesteuereinsparungen umzusetzen. Zu nennen sind hier nur die Steuererleichterungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes (ermäßigte Steuersätze und Spitzenausgleich) oder die Stromsteuerbefreiungstatbestände des § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG. Neben den vorbenannten Problem- bereichen sind zudem verfahrensrechtliche Besonderheiten, etwa die Erforderlichkeit von Erlaubnissen und Zulassungen, zu beachten. Ferner sind Überschneidungen mit dem sonstigen Energierecht (vertragliche Abwälzung der Steuerlast an Letztverbraucher, Auswirkungen auf das Konzessionsabgabenrecht, Besonderheiten bei der Umsetzung der Entflechtungsvorschriften) zu berücksichtigen. Zur umfassenden Betreuung unserer Mandanten zu diesem Themenkreis gehören neben der Bewertung einzelner materiellrechtlicher Fragestellungen und energiesteuerrechtlicher Optimierungen auch die Unterstützung bei der Erstellung von Steueranmeldungen, Vergütungs- und Berichtigungsanträgen sowie bei Außenprüfungen der zuständigen Hauptzollämter.

Unter energiesteuerrechtlicher Betreuung verstehen wir aber nicht nur die Beratung in strom- und mineralölsteuerrechtlichen Angelegenheiten. Vielmehr gehören hierzu auch umsatz- und ertragssteuerrechtliche Besonderheiten in der Energiewirtschaft. Zu den umsatzsteuerrechtlichen Besonderheiten gehören etwa die Behandlung des grenzüberschreitenden Handels mit Gas und Strom, Neuregelungen durch Umsetzung der Richtlinie 2003/92/EG, die Problematik Vorsteuerabzug und hoheitlicher Betrieb, Besonder- heiten bei der Besteuerung von Optionsgeschäften und anderen Derivaten sowie die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Einspeisungen nach EEG und KWKModG. Aus ertragssteuerrechtlicher Sicht sind zu nennen der steuerliche Querverbund, die Bewältigung der Entflechtung aus steuerlicher Sicht unter Berücksichtigung der Regelungen der energiewirtschaftlichen Gesetze und der maßgeblichen Verordnung, die Organschaft im Rahmen der Entflechtung (Alternativen zur Mehrmütterorganschaft), verdeckte Gewinnausschüttungen und das Konzessionsabgabenrecht sowie die bilanzielle Behandlung von Baukostenzuschüssen und Optionsgeschäften.

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Rudolf Böck (München) und Daniel Schiebold (Berlin).