Die rechtliche Gestaltung und Bewertung von Energieliefer- und Handelsverträgen gehört im gesamten Energiemarkt zu den grundlegenden Anforderungen an die unternehmerische Tätigkeit. Risiken und Streitigkeiten um die Zulässigkeit von Preisanpassungen oder die rechtswirksame Gestaltung von Lieferverträgen bergen dabei häufig erhebliche wirtschaftliche Gefahren.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend und unter Berücksichtigung aller denkbaren Kundengruppen in sämtlichen Fragen, die mit der Gestaltung von Energielieferverträgen zusammenhängen (Belieferung leistungsgemessener Endkunden, Lieferverträge für Haushalts- und Gewerbekunden sowie für industrielle Großabnehmer, Belieferung mit und ohne Netznutzung, Ausgestaltung und Abwicklung von Fahrplanlieferungen, Weiterverteilerbelieferung).
Zu unserem Beratungsangebot gehört auch die Erstellung und fortlaufende Aktualisierung von Musterliefervertragstexten, die bereits erfolgreich am Markt im Einsatz sind.
Auch die Prüfung und Bewertung von Bezugsverträgen jeglicher Art gehört zu unserem täglichen Arbeitsfeld.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Dr. Christian de Wyl (Berlin), Dr. Jost Eder (Berlin) und Matthias Albrecht (München). |