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Das Urheberrecht und Medienrecht ist seit jeher ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Aufgrund der langjährigen Erfahrung im traditionellen Urheberrecht ist gerade die Gestaltung und Überprüfung von urheberrechtsrelevanten Verträgen ein Kernbereich unseres Beratungsumfanges.
Dazu gehören Bandübernahme-, Label- und Künstlerexklusivverträge genauso wie Vertriebsvereinbarungen, Verlagsverträge und Merchandisingverträge. Spezielle Rechts- und Branchenkenntnisse im gesamten Medienbereich, insbesondere bei Musikproduktionen und Rechtelizenzvergaben, können hier zum Nutzen der Mandantschaft eingebracht werden. Besondere Kompetenz haben wir uns neben Fragen des Filmherstellungsrechts (Synch-Rights) auch auf dem Gebiet der Lizenzierung von Ruftonmelodien und Musikdownloads erworben.
Im Bereich des Verlagsrechts zählen insbesondere Musik- aber auch Buch- und Filmverlage sowie Komponisten und Textautoren zu unseren Mandanten. Unsere Beratung bezieht sich dabei in erster Linie auf die Gestaltung von Verlagsverträgen. Unser besonderes Augenmerk richtet sich im übrigen auf den Bereich der neuen Medien und die sich in diesem Zusammenhang ergebenden neuen Nutzungsarten. Auch diesbezüglich kommt uns unsere umfassende branchenspezifische Rechtskenntnis im Urheber- und Verlagsrecht zugute.
Rechte der Verwertungsgesellschaften Zu unseren Mandanten zählt eine der weltweit größten Verwertungsgesellschaften. Neben unserer forensischen Tätigkeit liegt unser Beratungsschwerpunkt im Bereich des Urheber- und Urheberwahrnehmungsrechts. Wir sind insbesondere im Hinblick auf Verfahren nach dem UrhWG vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt - im Besonderen bei Gesamtvertrags- und Einzelnutzerverfahren - tätig. Unser Beratungsfeld umfasst - auch im europäischen Kontext - alle urheberrechtlichen Nutzungsbereiche.
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung: Christoph Edler von Weidenbach (München).
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