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Compliance

Compliance stammt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie Regeleinhaltung oder Regelkonformität. Der Begriff umschreibt eine Risikomanagementfunktion, die im Bankenbereich entwickelt wurde und zunehmend auch andere Wirtschaftszweige erfasst. Compliance zielt darauf ab, sämtliche operativen und verwaltungsmäßigen Prozesse eines Unternehmens so auszugestalten, dass Verstöße gegen unternehmensinterne Regeln oder Rechtsvorschriften jeglicher Art möglichst verhindert werden. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es einer entsprechenden Ausgestaltung der Unternehmensorganisation, der internen Regelwerke ebenso wie entsprechende Schulungen der Mitarbeiter und Maßnahmen zur Überwachung der Regeleinhaltung.

Compliance ist ein „bezahlbares Muss“ für jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe und seinem Geschäftszweck. Compliance ist also nicht nur ein Thema für börsennotierte, weltweit agierende Konzerne, sondern auch und gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen. Vor allem kommunale Unternehmen stehen im Blickfeld der Öffentlichkeit. Bei ihnen und ihren Führungskräften wird in ganz besonderem Maße auf Rechtstreue und Regeleinhaltung geachtet. Insbesondere in den sensiblen Bereichen - Sponsoring/Marketing, Beschaffung und gesellschaftliche Aktivitäten - besteht für kommunale Unternehmen wie bspw. Stadtwerke erheblicher Bedarf an adäquaten Organisations- und Schulungsmaßnahmen, um Unternehmen und Mitarbeiter vor materiellen und reputativen Nachteilen, insbesondere in Folge behördlicher Ermittlungstätigkeit, zu bewahren.

Basierend auf einem interdisziplinären Ansatz beraten wir unsere Mandanten in allen rechtlichen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Compliance. Dabei integrieren wir auch die kommunikativen Aspekte, die bei jedem Compliancevorgang zu beachten sind. Basierend auf einer Status-quo-Analyse erstellen wir ganzheitliche Konzepte für die Einführung einer auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittenen Compliance-Organisation und begleiten bei Umsetzung und Einführung dieser Konzepte. Darüber hinaus bieten wir selbstverständlich auch punktuelle Unterstützung bei einzelnen Aspekten im Compliance-Umfeld. Dies gilt etwa für die Erstellung von unternehmensinternen Richtlinien für die Bereiche Beschaffung, Marketing, Sponsoring oder gesellschaftliche Aktivitäten (Einladungen, Geschenke).

Unsere Experten verfügen über langfristige Erfahrungen im Aufbau von Compliance-Management-Systemen in Energieversorgungsunternehmen und verfügen darüber hinaus über umfassende Erfahrungen bei der Schulung von Führungskräften und Mitarbeiterschaft in allen compliancerelevanten Rechtsfragen (insbesondere: Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht).

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung: Dr. Ines Zenke (Berlin) und Dr. Ralf Schäfer (Köln).