Telekommunikation

So unterschiedlich die Marktteilnehmer der Telekommunikationswirtschaft sind, so differenziert sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, mit denen sie konfrontiert sind.

Zum einen sind da die Diensteanbieter. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber ihren Endkunden rechtssicher und gemäß den Kundenschutz-Vorgaben gestaltet sind. Bestimmte Vorleistungen müssen sich die Anbieter insbesondere von der Deutschen Telekom vertraglich beschaffen.

Zum anderen gehören Infrastrukturbetreiber zu den Akteuren der Telekommunikationsbranche. Sie sehen sich beim Ausbau und Betrieb von nicht leitungsgebundenen Netzen häufig Klagen von Nachbarn der Telekommunikations-Standorte ausgesetzt, die eine Einstellung des Sendebetriebes fordern. Für die Errichtung neuer Telekommunikations-Standorte wiederum ist stets eine Baugenehmigung erforderlich, was mit speziellen immissionsschutzrechtlichen Fragen einhergeht.

Ein weiterer Marktteilnehmer im Bereich der Telekommunikation sind Stadtwerke, die ihre Ortsnähe und ihre vorhandenen Netz-Kompetenzen nutzen können. Mögliche Projekte sind etwa die langfristige Vermietung von Fasern und Adern im eigenen Netz an Telekommunikationsunternehmen, die Zusammenarbeit bei der Neuerschließung von Baugebieten oder die Kooperation im Bereich der Breitbandversorgung. Auch der Ausbau des Glasfasernetzes spielt dabei eine große Rolle.

Unsere Mandanten sind sowohl Telekommunikations- als auch klassische Energieversorgungsunternehmen. BBH berät die Branche zu allen rechtlichen Fragestellungen – maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen.

 

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