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Arbeitsrecht

Die Bedeutung des Arbeitsrechts nimmt nicht nur im gesamten Wirtschaftsleben, sondern auch im Rahmen des notwendigen Umbaus von Konzernstrukturen in der Energiewirtschaft sowie der in unserem Hause deutlich gewachsenen Transaktionsberatung stetig zu.

 

Die Beachtung der grundlegenden arbeitsrechtlichen Vorgaben ist auch darüber hinaus notwendiger Baustein für den Erfolg der Organisation, der Restrukturierung und der strategischen Ausrichtung jedes Wirtschaftsunternehmens. Dem dabei entstehenden Beratungsbedarf entsprechen wir durch einen integrierten Ansatz aus gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Expertise und mit der Erfahrung aus einer Vielzahl von arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten und Einigungsstellenverfahren.

 

Unser Beratungsangebot umfasst den Entwurf von Arbeits- und Anstellungsverträgen, insbesondere auf Vorstands- und Geschäftsführerebene, die vollständige Abwicklung von Unternehmensumstrukturierungen (Rechtsfragen des Betriebsübergangs nach § 613 a BGB, Sozialplan-, Interessenausgleichs-  und Einigungsstellenverhandlungen), alle Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere des Betriebsverfassungsrechts sowie die Beratung und erforderlichenfalls arbeitsgerichtliche Vertretung auch zu Themen des Individualarbeitsrechts.

 

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Wolfram von Blumenthal (München), Dr. Jost Eder (Berlin) und Dr. Christian Jung (Köln).